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Website/UnternehmensführungStichtag 28.06.2025 für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Autohäuser jetzt tun müssen
Abo-Inhalt03.02.20256 Min. LesedauerVon Sonja Neidhardt (GF compositum Multimedia-Agentur GmbH), Elise Roth (Screendesignerin) und Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
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Hinweis an Redaktion
| Barrierefreiheit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stehen Autohäuser vor neuen rechtlichen und technischen Herausforderungen und Chancen. Bis zum Stichtag 28.06.2025 müssen Websites barrierefrei gestaltet sein. ASR erläutert anhand praktischer Beispiele, was das für Autohäuser bedeutet, und gibt Handlungsempfehlungen. |
AUSGABE: ASR 3/2025, S. 16 · ID: 50303107
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