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März 2025

Kurz gemeldetFinanzverwaltung aktuell

Leseprobe13.02.20251 Min. Lesedauer
Hier einige ausgewählte, interessante Meldungen aus der Finanzverwaltung in Kurzform.

Nutzung des betrieblichen WLAN-Anschlusses durch Arbeitnehmer

Auf Bund-Länder-Ebene wird zur Frage, ob lohnsteuerlich ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist, wenn ein Arbeitnehmer für private Endgeräte einen betrieblichen WLAN-Anschluss nutzen darf, folgende Auffassung vertreten: Hier handelt es sich um „nicht steuerbaren“ Arbeitslohn. Die Regelungen des § 3 Nr. 45 EStG greifen hier deshalb nicht.

Aktualisierte FAQ zum Kassengesetz

Das BMF hat die FAQ zum Kassengesetz „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ aktualisiert, www.iww.de/s11221.

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2025

Handeln Unternehmer mit Lebensmitteln und Getränken, müssen sie für sich, für ihren Ehegatten und für ihre Kinder pauschale Entnahmen ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich versteuern. Das BMF hat die Pauschbeträge für das Jahr 2025 bekannt gegeben (BMF 21.1.25, IV D 3 - S 1547/00006/006/024, www.iww.de/s12351).

Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)

Das BMF hat einen neuen Umwandlungssteuererlass veröffentlich (BMF 2.1.25, IV C 2 – S 1978/00035/020/040, www.iww.de/s12352). Auf 89 Seiten werden die Steuerspielregeln zu Umwandlungen in aktualisierter Form dargestellt.

Arbeitgeberleistungen: Unentgeltliche und verbilligte Flüge

Gewähren Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge, ist der geldwerte Vorteil daraus zu versteuern. Für die Bewertung gelten besondere Regeln. Ein aktueller koordinierter Ländererlass regelt die Bewertung für 2025 (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.12.24, Abruf-Nr. 245713).

AUSGABE: AStW 3/2025, S. 239 · ID: 50310116

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