Mai 2025
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§ 13 UStGKorrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung
Abo-Inhalt14.04.20254 Min. Lesedauer
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Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 u. 4 UStG seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzung geltend machen, ohne dass dem – im Hinblick auf eine für den Besteuerungszeitraum der Leistungserbringung angenommene Festsetzungsverjährung – eine Analogie zu § 20 Satz 3 UStG entgegensteht. |
Sachverhalt
AUSGABE: AStW 5/2025, S. 360 · ID: 50382348
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