Mai 2025
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§ 3 EStGSteuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung
Abo-Inhalt14.04.20252 Min. Lesedauer
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| Eine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst. Sie gehört bei unmittelbarer Auszahlung an den Mitunternehmer zu dessen Sonderbetriebseinnahmen. |
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AUSGABE: AStW 5/2025, S. 353 · ID: 50382326
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