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BürokratieabbauBundeskabinett beschließt Erleichterungen beim LkSG – Sofortige Entlastungen durch Verwaltungsanweisung

Abo-Inhalt16.10.2025164 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

Am 3.9.25 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Ziel ist, Unternehmen durch Abschaffung von Berichtspflichten über die Beachtung von Sorgfaltspflichten von Bürokratie zu entlasten. Bußgelder sollen nur noch ausnahmsweise verhängt werden. Bis das Änderungsgesetz parlamentarisch umgesetzt ist, haben das Wirtschafts- und das Arbeits- und Sozialministerium das zuständige Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu einer zurückhaltenden und unternehmensfreundlichen Anwendung des LkSG angewiesen.

Lieferkettengesetz seit 1.1.23 in Kraft

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AUSGABE: AStW 11/2025, S. 829 · ID: 50583527

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