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Elektronischer WiderrufsbuttonUmsetzung von EU-Vorgaben im Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht auf dem Weg
Abo-Inhalt16.10.2025190 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
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Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Mit einem vom Bundeskabinett am 3.9.25 beschlossenen Gesetzentwurf sollen geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt werden.
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AUSGABE: AStW 11/2025, S. 854 · ID: 50583564
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