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Ehegatten-MietverhältnisUnbeachtliches Scheingeschäft, Fremdunüblichkeit oder Liebhaberei?
Abo-Inhalt16.10.2025140 Min. Lesedauer 
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Vermietet der Ehegatte dem anderen Ehegatten für seine selbstständige Tätigkeit Büroräume, überprüfen Sachbearbeiter und Prüfer des FA solche Mietverhältnisse sehr kritisch. Der latente Verdacht: Das Mietverhältnis besteht nur auf dem Papier, um Steuern zu sparen. Der BFH hat nun klargestellt, was das FA unterstellen darf und vor allem, was nicht.
Darum ging es in dem Streitfall beim BFH
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AUSGABE: AStW 11/2025, S. 801 · ID: 50583510
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