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§ 8 EStGGeldwerter Vorteil: Ermittlung der Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Abo-Inhalt16.10.2025147 Min. Lesedauer

Bei der Frage, ob die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG überschritten wird, sind die vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten anteilig den für die Nutzung des Firmenfitnessprogramms registrierten Mitarbeitern zuzurechnen. Auf die Anzahl der vom Arbeitgeber erworbenen Lizenzen kommt es nicht an, wenn diese nicht der Zahl der für das Programm registrierten Mitarbeiter übereinstimmt.

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AUSGABE: AStW 11/2025, S. 810 · ID: 50583514

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