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CBChefärzteBrief
Juni 2025

ChefarztvertragKann ein ehemaliger Chefarzt, der das Krankenhaus aus dem Ruhestand unterstützt, eine Aufwandsentschädigung verlangen?

18.02.20251 Min. LesedauerVon beantwortet von RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum, klostermann-rae.de

| Frage: „Zu Ihrem Beitrag über die Pflichten über das Ende des Chefarztvertrags hinaus (Abruf-Nr. 50285485) habe ich folgende Frage: Kann ein Chefarzt, der aus dem Ruhestand dem Krankenhaus in einem Gerichtsverfahren behilflich ist (z. B. Termine wahrnimmt, Unterlagen sichtet, Stellungnahmen anfertigt) hierfür eine Aufwandsentschädigung verlangen?“ |

Antwort: Der ehemalige Chefarzt sollte sich den Ersatz von Auslagen, also der ihm entstandenen Kosten im Zuge der Tätigkeit, aber gegebenenfalls auch darüber hinaus eine konkret in Form eines Stundenentgelts zu beziffernde Aufwandsentschädigung für sein Engagement zusichern lassen. Ohne entsprechende Absprache bestünde allenfalls ein Anspruch auf Auslagenersatz im Sinne einer Erstattung der tatsächlich angefallenen und nachzuweisenden Kosten, nicht aber auch auf eine Aufwandsentschädigung.

AUSGABE: CB 6/2025, S. 1 · ID: 50321928

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