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WahlleistungenBGH: Auch Krankenhausträger dürfen Wahlleistungen abrechnen
Abo-Inhalt23.04.20254 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Kyrill Makoski, LL. M. (Boston University), Möller und Partner, Düsseldorf
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| Zur separaten Berechnung von Wahlleistungen ist es nicht notwendig, dass die erbringenden Ärzte ein originäres Liquidationsrecht haben (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 13.03.2025, Az. III ZR 426/23). Mit dieser Entscheidung hat der BHG eine streitige Rechtsfrage geklärt und eine seit Längerem laufende Diskussion beendet (vgl. CB 12/2024, Seite 4 ff.). |
AUSGABE: CB 6/2025, S. 4 · ID: 50387714
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