Juni 2025
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ArzthaftungArzt haftet nicht: Tod nach Lungenversagen kein typischer Folgeschaden einer Gallenblasen-OP
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| Bei einem groben Behandlungsfehler vermuten die Richter üblicherweise, dass der Behandlungsfehler den Gesundheitsschaden beim Patienten verursacht hat – zulasten der Behandlerseite. Dass die Reichweite dieser Vermutung aber auch Grenzen hat, zeigt ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 06.11.2024 (Az. 5 U 2/24). |
Patient verstirbt einen Monat nach OP – Hinterbliebene klagen erfolglos
AUSGABE: CB 6/2025, S. 12 · ID: 50401780
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