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BerufsrechtKörperverletzung als Beziehungstat rechtfertigt noch keinen Entzug der ärztlichen Approbation
| Wenn ein Arzt wegen Körperverletzung verurteilt wurde, weil er gegenüber seiner Lebensgefährtin mehrfach gewalttätig wurde, rechtfertigt diese strafrechtliche Verurteilung nicht den Entzug der ärztlichen Approbation. Denn eine reine Beziehungstat betrifft weder die ärztliche Berufsausübung noch das Arzt-Patienten-Verhältnis (Verwaltungsgerichtshof [VGH] München, Urteil vom 06.08.2024, Az. 21 B 23.726). Das Urteil bricht mit der tradierten Vorstellung, dass für Ärzte höhere moralische Maßstäbe als für andere Freiberufler gelten. Chefärzte sind indes gut beraten, bei ihren nachgeordneten Ärzten darauf zu achten, dass vor allem das Arzt-Patienten-Verhältnis geschützt ist. |
AUSGABE: CB 6/2025, S. 19 · ID: 50374401