BefundungWie gehe ich rechtskonform mit fremdsprachigen Patientenbefunden um?
| Frage: „Wie ist die rechtliche Situation bei der Bearbeitung fremdsprachiger Unterlagen von Patienten aus dem Ausland? Muss grundsätzlich jeder Befund durch einen beglaubigten Übersetzer übersetzt sein? Oder reicht es bei entsprechenden Sprachkenntnissen des Arztes auch aus, dass er sie nach eigener Einschätzung hinreichend gut versteht, dass z. B. englischsprachige Befunde auch so benutzt werden dürfen? Wie verhält es sich mit durch Online- oder KI-Übersetzungstools übersetzten Texten? Muss der Text im Wortlaut vollständig korrekt wiedergegeben sein oder reicht die orientierende Übersetzung aus, um sich ein Bild zu machen?“ |
Inhaltsverzeichnis
- Eine beglaubigte Übersetzung ist nur selten erforderlich
- Ohne vereidigten Übersetzer bleibt die Letztverantwortung beim Arzt
- Onlinedienste oder KI bergen ein Haftungsrisiko für den Arzt
- Nehmen Sie eine klinikinterne Übersetzung zur Patientenakte!
- Ärzte können für Behandlungsfehler wegen fehlerhafter Übersetzung haften
Antwort: Ihre Fragen sind nicht nur aus praktischen Gründen relevant, sondern auch im Hinblick auf mögliche Haftungsrisiken. Denn der behandelnde Arzt trägt immer die Endverantwortung dafür, dass die Weiterbehandlung unter Beachtung des ausländischen Befundes behandlungsfehlerfrei erfolgt.
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