Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
EEErbrecht effektiv
Aug. 2025

TestamentNichtigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei nur einer hinreichenden Unterschrift selbst bei eindeutiger Urheberschaft

Abo-Inhalt04.08.202555 Min. Lesedauer

| Fehlt der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament das Element des Schreibens, ist das Testament formnichtig. Das gilt auch, wenn die Urheberschaft auf anderem Wege festgestellt werden könnte. So lautet der Kern einer Entscheidung des OLG München. |

Der Erblasser errichtete mit seiner zweiten Ehefrau ein Schriftstück, bei dem es sich nach Auffassung seiner Ehefrau um ein gemeinschaftliches Testament handele. Das Schriftstück wurde von der Ehefrau eigenhändig ge- und unterschrieben. Der Erblasser brachte auf ihm ein „Zeichen“ an. Die Ehefrau beantragte nach dem Tod ihres Ehemanns unter Berufung auf das vorgenannte Testament die Erteilung eines Alleinerbscheins. Das Nachlassgericht hat den Antrag zurückgewiesen mit der Begründung, dass es sich bei dem Zeichen nicht um eine Unterschrift handele.

AUSGABE: EE 8/2025, S. 129 · ID: 50491440

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte