Aug. 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2023 abgeschlossen.
Externe TeilungAusgleich eines fondsgebundenen Anrechts: So lautet der Tenor richtig
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Bei fondsgebundenen Anrechten können die Versorgungsträger auch (statt eines Kapitalbetrags) die Fondsanteile zur Bezugsgröße und damit zum Teilungsgegenstand im VA bestimmen. Um die Halbteilung zu wahren, sind die Wertveränderungen zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung zu beachten. Bei externer Teilung eines fondsgebundenen Anrechts kann auch der Kapitalbetrag, den der Träger der Quellversorgung an den Zielversorgungsträger zahlen muss, im Tenor in Form von Fondsanteilen lauten. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: FK 8/2023, S. 141 · ID: 47889961
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion