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Blitzlicht MandatspraxisDas ist bei der Auskunft zum Großelternunterhalt zu beachten
16.12.2024 2 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| § 1607 Abs. 1 BGB sieht Folgendes vor: Ist ein Verwandter mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig, muss der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt gewähren. Dies kann in der Praxis Großeltern treffen, wenn die Kindeseltern nicht leistungsfähig sind. Solche Fälle sind selten und wegen komplexer Berechnungen unbeliebt. Kommen sie aber doch einmal vor, stellt sich die Frage nach den Auskunftspflichten. |
Beispiel |
Der 82-jährige Großvater (GV) sucht seinen RA auf, weil sein Sohn S Auskunft über sein Einkommen verlangt, um Enkelunterhalt für den Enkel E zu ermitteln. Fraglich ist, ob er dem S Auskunft über sein Renteneinkommen erteilen muss. |
Ausgabe: 1/2025, S. 3 · ID: 50222498
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