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GesetzesänderungenKindergeld und Steuerrecht sind zum 1.1.25 angepasst worden

Abo-Inhalt13.01.20251462 Min. Lesedauer

| Zum 1.1.25 sind wichtige Änderungen in Kraft getreten: Bundestag und Bundesrat haben die Erhöhung des Kindergeldes auf 255 EUR sowie Steuererleichterungen (kalte Progression, Kinderfreibetrag) beschlossen (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG vom 23.12.24, BGBl I, Nr. 449). |

Kalte Progression bezeichnet Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn Gehaltserhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, durch den progressiven Steuertarif aber zu einer höheren Besteuerung führen. Ergebnis: Trotz höherem Gehalt bleibt real weniger Geld übrig – eine Art schleichende Steuererhöhung.

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AUSGABE: FK 2/2025, S. 19 · ID: 50263745

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