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Feb. 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Abo-Inhalt21.01.20252 Min. Lesedauer

die Frage, wann „groß“ auch „groß genug“ ist, beschäftigt Menschen bereits im Kleinkindalter. Auch die familiengerichtliche Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung Minderjähriger wirft immer wieder Fragen des Verfahrens- und des materiellen Rechts auf. Ein Beschluss des BGH vom 9.10.24 (XII ZB 253/24) gibt Anlass, zwei Aspekte zu betrachten, die die Balance zwischen dem Schutz des Kindeswohls und dem Verfahrensrecht berühren.

Die Mutter M der 2009 geborenen Betroffenen B hatte erfolgreich die Unterbringung ihrer Tochter in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses beantragt. Das dazu erstellte Sachverständigengutachten wurde der B auf Empfehlung des Gutachters nicht zur Kenntnis gebracht. Es stand eine krisenhafte Zuspitzung der Situation zu befürchten. Nach Anhörung der B hat das OLG deren Beschwerde zurückgewiesen. Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde der B ist erfolgreich.

AUSGABE: FK 2/2025, S. 2 · ID: 50279349

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