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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Frage, wann „groß“ auch „groß genug“ ist, beschäftigt Menschen bereits im Kleinkindalter. Auch die familiengerichtliche Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung Minderjähriger wirft immer wieder Fragen des Verfahrens- und des materiellen Rechts auf. Ein Beschluss des BGH vom 9.10.24 (XII ZB 253/24) gibt Anlass, zwei Aspekte zu betrachten, die die Balance zwischen dem Schutz des Kindeswohls und dem Verfahrensrecht berühren.
Die Mutter M der 2009 geborenen Betroffenen B hatte erfolgreich die Unterbringung ihrer Tochter in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses beantragt. Das dazu erstellte Sachverständigengutachten wurde der B auf Empfehlung des Gutachters nicht zur Kenntnis gebracht. Es stand eine krisenhafte Zuspitzung der Situation zu befürchten. Nach Anhörung der B hat das OLG deren Beschwerde zurückgewiesen. Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde der B ist erfolgreich.
AUSGABE: FK 2/2025, S. 2 · ID: 50279349