Feb. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2025 abgeschlossen.
GesetzesänderungenKindergeld und Steuerrecht sind zum 1.1.25 angepasst worden
Abo-Inhalt13.01.20251 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Zum 1.1.25 sind wichtige Änderungen in Kraft getreten: Bundestag und Bundesrat haben die Erhöhung des Kindergeldes auf 255 EUR sowie Steuererleichterungen (kalte Progression, Kinderfreibetrag) beschlossen (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG vom 23.12.24, BGBl I, Nr. 449). |
Kalte Progression bezeichnet Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn Gehaltserhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, durch den progressiven Steuertarif aber zu einer höheren Besteuerung führen. Ergebnis: Trotz höherem Gehalt bleibt real weniger Geld übrig – eine Art schleichende Steuererhöhung.
AUSGABE: FK 2/2025, S. 19 · ID: 50263745
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion