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AnscheinsvollmachtE-Mail-Passwort geteilt – Ehefrau haftet für teure Folgen!
| Es reicht allein der Zugang zum E-Mail-Account aus, um den Anschein einer Bevollmächtigung zu erzeugen. Die Vereinbarung zwischen der Immobilieneigentümerin und ihrer Versicherung, die vom Ehemann über den Account der Ehefrau getroffen wurde, ist rechtlich verbindlich (OLG Zweibrücken 15.1.25, 1 U 20/24, Abruf-Nr. 248766). |
Die Ehefrau F, eine Immobilieneigentümerin, verlangte nach einem Wasserschaden Schadenersatz von ihrer Versicherung V. Die V zahlte 10.000 EUR auf Basis eines Abfindungsvergleichs, der durch den Ehemann M der F von ihrer E-Mail-Adresse ausgehandelt wurde. Später forderte die F weiteren Ersatz von umfangreichen Folgeschäden. Sie bestritt die Wirksamkeit des Vergleichs. M habe diesen ohne ihre ausdrückliche Kenntnis abgeschlossen.
AUSGABE: FK 9/2025, S. 145 · ID: 50460485