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VaterschaftsanfechtungBVerfG verlängert Frist, um verfassungswidrige Vorschriften der Vaterschaftsanfechtung neu zu regeln

Abo-Inhalt04.08.2025238 Min. Lesedauer

| Das BVerfG hat die bestehende Übergangsfrist verlängert, um die im letzten Jahr für verfassungswidrig erklärten Vorschriften zur Vaterschaftsanfechtung neu zu regeln (BVerfG 3.6.25, 1 BvR 2017/21 Abruf-Nr. 248628). |

Das BVerfG hatte einzelne Regelungen im BGB zur Vaterschaftsanfechtung als unvereinbar mit dem Elterngrundrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) erklärt. Diese durften aber bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, spätestens jedoch bis Mitte 2025, weiter angewendet werden.

AUSGABE: FK 9/2025, S. 145 · ID: 50452472

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