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Sept. 2025

ErbrechtOLG Nürnberg bestätigt Teilungsverbot für historische Familiensammlung

Abo-Inhalt18.08.2025878 Min. Lesedauer

| Die historische Sammlung einer Nürnberger Patrizierfamilie darf nicht zerschlagen werden. Das OLG Nürnberg bestätigte damit das dauerhafte Teilungsverbot, das 1936 in einem Familienvertrag festgelegt wurde (28.2.25, 1 U 2451/23 Erb, Abruf-Nr. 247304). |

Eine Gruppe von Familienmitgliedern wollte die Sammlung, bestehend aus Gemälden und historischen Gegenständen, verkaufen, um die Erben- und Bruchteilsgemeinschaft aufzulösen. Andere Familienmitglieder beriefen sich auf das Teilungsverbot im Familienvertrag von 1936.

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AUSGABE: FK 9/2025, S. 146 · ID: 50366840

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