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ErbrechtOLG Nürnberg bestätigt Teilungsverbot für historische Familiensammlung
Abo-Inhalt18.08.2025878 Min. Lesedauer 
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| Die historische Sammlung einer Nürnberger Patrizierfamilie darf nicht zerschlagen werden. Das OLG Nürnberg bestätigte damit das dauerhafte Teilungsverbot, das 1936 in einem Familienvertrag festgelegt wurde (28.2.25, 1 U 2451/23 Erb, Abruf-Nr. 247304). |
Eine Gruppe von Familienmitgliedern wollte die Sammlung, bestehend aus Gemälden und historischen Gegenständen, verkaufen, um die Erben- und Bruchteilsgemeinschaft aufzulösen. Andere Familienmitglieder beriefen sich auf das Teilungsverbot im Familienvertrag von 1936.
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AUSGABE: FK 9/2025, S. 146 · ID: 50366840
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