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BerufsrechtErwartung auf Lockerung des Fremdbesitzverbotes enttäuscht

Abo-Inhalt12.03.20255 Min. Lesedauer

| Anwaltskanzleien wollen expandieren und auch gerade im Zeitalter der Digitalisierung neue Angebote schaffen. Das dafür erforderliche Kapital soll gerne von Finanzinvestoren kommen, ohne dass diese sich in die eigentliche Erbringung der Rechtsdienstleistung einmischen. Die Regelungen der BRAO stehen dem aber unter dem Stichwort des Fremdbesitzverbotes entgegen. Auf Vorlage des BayAGH musste sich nun der EuGH mit der Frage befassen, ob nationale Regelungen, die die Beteiligung reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften untersagen, mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Allen diesbezüglich progressiven Kräften hatte das Votum des Generalanwalts Hoffnung gemacht, der eine Europarechtswidrigkeit der deutschen Regelung erkannt hatte. Doch das Gericht ist dem nicht gefolgt. |

Sachverhalt

AUSGABE: FMP 3/2025, S. 52 · ID: 50314176

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