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FluggastrechteKeine wiederholte Ausgabe von Gutscheinen
| Annulliert das Luftfahrtunternehmen einen Flug, kann der Gläubiger auch dann die Erstattung des Flugpreises in Geld verlangen, wenn er den Flugpreis mittels eines Gutscheins bezahlt hat, den das Luftfahrtunternehmen anlässlich der früheren Annullierung eines vom Gläubiger vollständig bezahlten Flugs ausgestellt hat. |
Die Bedingung im erteilten Gutschein, im Fall einer Annullierung des mittels des Gutscheins gebuchten Flugs werde wiederum ein Gutschein erteilt, ändert nach dem BGH (16.1.25, IX ZR 236/23, Abruf-Nr. 246230) hieran nichts. Die Klausel verstoße gegen zwingendes Recht der Fluggastrechteverordnung (Art. 15 Fluggastrechte-VO), weil die Fluggäste trotz der Gutscheinregelung in den AGB nach Art. 8 Fluggastrechte-VO einen vollständigen Erstattungsanspruch hätten und ist daher unwirksam. Die Erteilung eines Gutscheins ist nach Annullierung eines Flugs grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Fluggasts möglich. Daran fehlte es im konkreten Fall.
AUSGABE: FMP 3/2025, S. 41 · ID: 50314171