Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Apr. 2025

AbrechnungSchlussrechnung per E-Mail als Risikofaktor

Abo-Inhalt04.04.20251 Min. Lesedauer

| Das Zahlen eines Schlussrechnungsbetrags aus einer Werklohnrechnung durch einen privaten Kunden auf das Konto eines unbekannten Dritten statt auf das Konto des Werkunternehmers, nachdem die vom Werkunternehmer per E-Mail versandte Rechnung unbefugt verändert worden ist, führt nicht zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung i. S. d. § 362 Abs. 2 BGB. |

Dem Kunden kann nach dem OLG Schleswig (18.12.24, 12 U 9/24, Abruf-Nr. 246425) allerdings ein Schadenersatzanspruch in Höhe der auf das Drittkonto getätigten Überweisung zustehen, den er der Klageforderung des Werkunternehmers unter dem Gesichtspunkt der Dolo-agit-Einwendung nach § 242 BGB entgegenhalten kann.

AUSGABE: FMP 4/2025, S. 60 · ID: 50350149

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte