Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage

VerfahrensrechtÄnderungsbescheide anfechten und Rechtsfehler als „Rettungsmaßnahme“ geltend machen

Abo-Inhalt25.11.20228557 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Ist ein Steuer- oder Feststellungsbescheid ohne Nachprüfungsvorbehalt ergangen, kann das FA die eingetretene Bestandskraft mit einem Änderungsbescheid zulasten des Steuerpflichtigen nur dann durchbrechen, wenn für die Bescheidänderung eine Änderungsvorschrift greift (§§ 129, 172 ff. AO). In der Besteuerungspraxis erfolgen derartige Bescheidänderungen häufig nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO, indem z. B. bei Beteiligungseinkünften der ESt-Bescheid an den etwa infolge einer Betriebsprüfung geänderten Feststellungsbescheid angepasst wird. Aber auch Bescheidberichtigungen wegen offenbarer Unrichtigkeiten (§ 129 AO) oder der Berücksichtigung von neuen Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) können den Steuerpflichtigen mit Steuermehrbelastungen treffen. Hier gilt es, erfolgreich gegenzusteuern. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: GStB 12/2022, S. 424 · ID: 48551485

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte