Außergewöhnliche BelastungenAngemessenheit der Aufwendungen für einen behinderungsbedingten Umbau
| Mieterhöhungen aufgrund eines behindertengerechten An- und Umbaus eines Hauses sind nicht in voller Höhe, sondern nur in Höhe der jährlichen Verzinsung der Baukosten für einen gleich geeigneten, aber kostengünstigeren An- und Umbau als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen (so FG München 27.10.22, 10 K 3292/18; Rev. BFH: VI R 15/23). |
Im Streitfall ging es um die umbaubedingte Erhöhung einer jährlichen Miete, die durch die Errichtung eines behindertengerechten Verbindungsbaus mit Pflegebad zwischen zwei Einfamilienhäusern veranlasst war. Der Höhe nach hat das FG eine Begrenzung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen gesehen im Hinblick darauf, dass es zu den tatsächlich durchgeführten Umbaumaßnahmen eine kostengünstigere Alternative gegeben hätte, die der Behinderung in gleicher Weise Rechnung getragen hätte.
Ausgabe: 04/2024, S. 113 · ID: 49948449
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