VerfassungsrechtBilligkeitsmaßnahmen bei Besteuerung des Existenzminimums durch Verlustausgleichsbeschränkungen
| Die Besteuerung der privaten Veräußerungs- und Stillhaltergeschäfte, bei denen der Verlustausgleich lediglich mit Gewinnen aus den entsprechenden Steuertatbeständen erfolgen kann und keine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten erfolgt, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche objektive Nettoprinzip, denn dieses Prinzip ist nicht auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum beschränkt. Kommt es dagegen bei der Anwendung der gesetzlichen Regeln zur Verlustabzugsbeschränkung dazu, dass dem Steuerpflichtigen in einem VZ nicht mehr das notwendige Existenzminimum aus seinem Erworbenen verbleibt, liegt hierin laut FG Köln (26.4.23, 5 K 1403/21; Rev. BFH: IX R 18/23) ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich geschützte subjektive Nettoprinzip (§ 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG). |
Ausgabe: 04/2024, S. 113 · ID: 49924416
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