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GewerbesteuerHinzurechnung bei überlassenen Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende
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Hinweis an Redaktion
| Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ist in der Tourismusbranche von großer Bedeutung. Der folgende praktische Fall stellt die jüngsten Rechtsentwicklungen im Rahmen dieser Vorschrift in Bezug auf die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende dar (BFH 17.8.23, III R 59/20). |
Sachverhalt
AUSGABE: GStB 4/2024, S. 133 · ID: 49866161
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