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GewerbesteuerHinzurechnung bei überlassenen Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende

Abo-Inhalt01.04.20246 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln

| Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ist in der Tourismusbranche von großer Bedeutung. Der folgende praktische Fall stellt die jüngsten Rechtsentwicklungen im Rahmen dieser Vorschrift in Bezug auf die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende dar (BFH 17.8.23, III R 59/20). |

Sachverhalt

AUSGABE: GStB 4/2024, S. 133 · ID: 49866161

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