GewerbesteuerVeräußerungen von Anteilen an Immobilienkapitalgesellschaften kein Gewerbebetrieb
| Nach einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (19.9.23, 8 K 8162/21, Rev. BFH: III R 29/23) kann die Veräußerung von Anteilen an Grundstückskapitalgesellschaften keinen Gewerbebetrieb darstellen, wenn sich die Anteilsveräußerungen nicht als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellen. Das FG ist davon ausgegangen, dass dieses Merkmal im Streitfall fehlte, da die Klägerin das Gros der Unternehmensgründungen für die Gesellschafter bzw. denen nahestehende Personen übernommen hatte. Ungeachtet dessen werde die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung auch nicht überschritten, wenn innerhalb von fünf Jahren Anteile an mehr als drei Grundstückskapitalgesellschaften verkauft würden. |
Die Übertragung der Grundsätze zur „Drei-Objekt-Regel“ lehnte das FG ab, weil hierdurch die Grundsätze zur Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten Vermögensverwaltung unterlaufen würden. Diese Würdigung hat zur Folge, dass die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG in einem solchen Fall nicht versagt werden kann.
Ausgabe: 08/2024, S. 309 · ID: 50108516
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