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Sept. 2024

Der praktische FallZweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung

Abo-Inhalt 29.08.2024 6 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln

| Der BFH (13.12.23, VI R 30/21) hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob die Zweitwohnungsteuer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den beschränkt abziehbaren Unterkunftskosten i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG gehört oder als sonstige notwendige Mehraufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar ist. Der folgende praktische Fall zeigt die Konsequenzen dieser Entscheidung im Detail auf. |.

AUSGABE: GStB 9/2024, S. 324 · ID: 50002602

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