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UmwandlungssteuerrechtVoraussetzungen für eine begünstigte Einbringung nach § 24 UmwStG

Abo-Inhalt 29.08.2024 5 Min. Lesedauer Von Dr. Hansjörg Pflüger, Stuttgart

| Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob ein Umwandlungsvorgang als begünstigte Einbringung nach dem UmwStG angesehen werden kann. Insbesondere Einbringungen von Personengesellschaften in andere Personengesellschaften führen zum Streit darüber, ob alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eingebracht wurden und ob die Einbringung „gegen“ Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgte. In einer umfangreichen Entscheidung hat der BFH nunmehr die Voraussetzungen für eine begünstigte Einbringung erneut klargestellt (BFH 1.2.24, IV R 9/20, Abruf-Nr. 240582). |

Sachverhalt

AUSGABE: GStB 9/2024, S. 310 · ID: 50047325

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