Lohnsteuerkarte
Kein Eintrag eines „Rürup-Freibetrags“ auf Lohnsteuerkarte
Krankenversicherung
Kein Schadenersatz bei Krankenkassen-Doppelversicherung
Elternzeit
Betriebszugehörigkeitszulage - Berücksichtigung einer Elternzeit
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2009 abgeschlossen.
BSG hat entschiedenAuch bei Freistellung von der Arbeit besteht weiterhin Versicherungspflicht
Wird ein Arbeitnehmer unwiderruflich von der Arbeit freigestellt, bleibt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis dennoch bestehen. Folge: Der Arbeitnehmer ist weiterhin sozialversicherungspflichtig und der Arbeitgeber muss Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung entrichten. Mit dieser Entscheidung hat das BSG eine seit mehreren Jahren offene Frage entschieden..
Wird ein Arbeitnehmer unwiderruflich von der Arbeit freigestellt, bleibt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis dennoch bestehen. Folge: Der Arbeitnehmer ist weiterhin sozialversicherungspflichtig und der Arbeitgeber muss Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung entrichten. Mit dieser Entscheidung hat das BSG eine seit mehreren Jahren offene Frage entschieden (Ausgabe 6/2006, Seite 103).
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: LGP 4/2009, S. 71 · ID: 125934