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Kein Schadenersatz bei Krankenkassen-Doppelversicherung
Elternzeit
Betriebszugehörigkeitszulage - Berücksichtigung einer Elternzeit
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BFH-Urteil Zufluss von Arbeitslohn bei Aktienoptionen mit Rückzahlungsverpflichtung
Der geldwerte Vorteil aus Aktienoptionen fließt dem Arbeitnehmer auch dann mit Verschaffen der Verfügungsmacht an den Aktien zu, wenn die Aktien unter der auflösenden Bedingung einer Rückzahlungsverpflichtung überlassen werden und diese Bedingung eintritt. Verzichtet der Arbeitgeber dann auf die Rückzahlung fließt nicht noch einmal Arbeitslohn zu.
Der geldwerte Vorteil aus Aktienoptionen fließt dem Arbeitnehmer auch dann mit Verschaffen der Verfügungsmacht an den Aktien zu, wenn die Aktien unter der auflösenden Bedingung einer Rückzahlungsverpflichtung überlassen werden und diese Bedingung eintritt. Verzichtet der Arbeitgeber dann auf die Rückzahlung fließt nicht noch einmal Arbeitslohn zu.
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AUSGABE: LGP 4/2009, S. 63 · ID: 125932