Apr. 2009
Krankenversicherung
Kein Schadenersatz bei Krankenkassen-Doppelversicherung
06.04.2009
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Betriebliche Altersversorgung Lebenspartner und betriebliche Hinterbliebenenrente
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Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben in gleichem Maße wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung ist, dass am 1. Januar 2005 noch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner bestand.
Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben in gleichem Maße wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung ist, dass am 1. Januar 2005 noch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner bestand, entschied das BAG. Es ließ jedoch offen, ob
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AUSGABE: LGP 4/2009, S. 58 · ID: 125927
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