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Schrittweise Einführung ab 2010Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) - Arbeitgeber müssen ab 2010 Daten übermitteln

Abo-Inhalt06.04.20095 Min. Lesedauer

Die Einkommens- und Beschäftigungsdaten der Arbeitnehmer sollen künftig in einer zentralen Datenbank gespeichert werden (ELENA-Verfahrensgesetz). Arbeitgeber müssen deshalb ab dem 1. Januar 2010 die Einkommens- und Beschäftigungsdaten ihrer Arbeitnehmer auf elek­tronischem Weg monatlich an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung weiterleiten.

Die Einkommens- und Beschäftigungsdaten der Arbeitnehmer sollen künftig in einer zentralen Datenbank gespeichert werden (ELENA-Verfahrensgesetz: Abruf-Nr. 090974090974). Arbeitgeber müssen deshalb ab dem 1. Januar 2010 die Einkommens- und Beschäftigungsdaten ihrer Arbeitnehmer auf elek­tronischem Weg monatlich an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung weiterleiten.

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AUSGABE: LGP 4/2009, S. 62 · ID: 125931

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