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ArbeitsentgeltVerrechnung übertariflicher Zulagen mit Tariflohnerhöhungen

Abo-Inhalt06.04.20092 Min. Lesedauer

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann ein Arbeitgeber eine übertarif­liche Zulage auch (rückwirkend) mit Tariflohnerhöhungen verrechnen. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Arbeitnehmer vertraglich ein selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann ein Arbeitgeber eine übertarif­liche Zulage auch (rückwirkend) mit Tariflohnerhöhungen verrechnen. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Arbeitnehmer vertraglich ein selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist. Allein in der tatsächlichen Zahlung der übertariflichen Zulage liegt keine vertragliche Abrede, wonach die Zulage auch nach einer Tariflohnerhöhung als selbstständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn gezahlt werden soll.

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AUSGABE: LGP 4/2009, S. 57 · ID: 125924

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