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LGPLöhne und Gehälter professionell

MindestlohnDas bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2017 für Arbeitgeber

Abo-Inhalt 25.11.2016 5 Min. Lesedauer Von RA Björn Braun LL.M., Osborne Clarke, Köln

| Seit dem 01.01.2015 hat (fast) jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die von der Bundesregierung eingerichtete Mindestlohnkommission hat nun erstmals eine Erhöhung beschlossen: von bisher 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Das wirkt sich nicht nur auf Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor aus, die von der höheren Entlohnung profitieren, sondern auch auf Arbeitgeber. Sie müssen ab dem 01.01.2017 mehr zahlen, und einige Neuerungen beachten. |

Ausgabe: 12/2016, S. 211 · ID: 44369002

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