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LGPLöhne und Gehälter professionell

SachbezügeWahlrecht zu § 37b EStG kann widerrufen werden

Abo-Inhalt 28.11.2016 1 Min. Lesedauer

| Nach 37b EStG können Unternehmen Sachzuwendungen mit einem pauschalen Steuersatz von 30 Prozent versteuern und so die Versteuerung beim Empfänger abgelten. Die Finanzverwaltung vertritt bisher die Auffassung, dass das Wahlrecht nicht zurückgenommen werden kann. Der BFH sieht das nun anders: Die Entscheidung, § 37b EStG anzuwenden, könne so lange widerrufen werden, solange die Lohnsteuer-Anmeldung nicht formell und materiell bestandskräftig und die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Der Widerruf zieht aber weitere Konsequenzen nach sich. |

Nach Auffassung des BFH kann die Pauschalbesteuerung unter anderem deshalb widerrufen werden, weil es jederzeit möglich ist, die Sachzuwendungen beim Empfänger zu besteuern (rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO; BFH, Urteil vom 15.06.2016, Az. VI R 54/15, Abruf-Nr. 189532).

Ausgabe: 12/2016, S. 200 · ID: 44392810

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