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LGPLöhne und Gehälter professionell

AltersversorgungKürzung einer Witwenrente bei Altersunterschied zulässig

Abo-Inhalt 01.12.2016 1 Min. Lesedauer

| Eine Pensionsordnung kann vorsehen, dass die Höhe der Witwenrente bei einem großen Altersunterschied zwischen den Ehepartnern anteilig gekürzt wird. Dies ist keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters nach dem AGG, so das ArbG Köln. |

Im Urteilsfall war der ehemalige Arbeitnehmer und Betriebsrentner mit 70 Jahren verstorben. Nach der Pensionsordnung verminderte sich die betriebliche Pension der 30 Jahre jüngeren Witwe für jedes Jahr, um welches der Altersunterschied 15 Jahre übersteigt, um fünf Prozent. Aus diesem Grund kürzte der Arbeitgeber die Witwenrente um 70 Prozent.

Ausgabe: 12/2016, S. 201 · ID: 44326328

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