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BetriebsveranstaltungTeilnahme auch von Firmenfremden an Veranstaltung – OFD konkretisiert steuerliche Regeln

Abo-Inhalt 30.11.2016 5 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Nehmen an einer Veranstaltung nicht nur Arbeitnehmer und deren Begleitpersonen, sondern auch Firmenfremde teil, stellt sich steuerlich die Frage, ob es sich um eine Betriebsveranstaltung oder eine geschäftliche veranlasste Veranstaltung handelt. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat jetzt einen Leitfaden für die Einordnung herausgeben. Daraus lässt sich ein Prüfschema für die steuerliche Behandlung der Aufwendungen ableiten. |

Ausgabe: 12/2016, S. 205 · ID: 44397310

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