Lohnsteuer/Sozialversicherung/Arbeitsrech
Beschäftigung von Schülern und Studenten als Aushilfen in der Ferienzeit 2018
05.04.2018
15 Min. Lesedauer
| Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt eines Kindes zahlt, erhöhen das Elterngeld, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden sie dagegen als sonstige Bezüge gezahlt, z. B. quartalsweise, erhöhen sie das Elterngeld nicht (BSG, Urteile vom 14.12.2017 Az. B 10 EG 4/17 R, Abruf-Nr. 198641 und Az. B 10 EG 7/17 R, Abruf-Nr. 198374). |
Ausgabe: 01/2018, S. 20 · ID: 45061685