Kurzarbeitergeld
Bis zum 31.12.2022 erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
16.09.2022
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| Seit dem 01.10.2022 hat sich der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro brutto pro Zeitstunde erhöht. Parallel dazu wurde die Minijobgrenze auf 520 Euro angehoben und dynamisch ausgestaltet. LGP hat Sie in den letzten beiden Ausgaben mit den Neuregelungen vertraut gemacht und diese nun in einer Sonderausgabe für Sie zusammengefasst. |
Ausgabe: 09/2022, S. 201 · ID: 48596541