SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
BFH: Lohnsteuerhaftung: Ex-GmbH-Geschäftsführer kann eigenen Lohnsteuerhaftungsbetrag abziehen Hinterlässt eine GmbH Steuerschulden, nehmen die Finanzämter regelmäßig die Geschäftsführer als Haftungsschuldner in Anspruch. Zahlungen eines Geschäftsführers auf seine Inhaftungnahme für Lohnsteuerverbindlichkeiten der GmbH sind dann als Werbungskosten abziehbar, soweit sie die Lohnsteuer auf Arbeitslohn betreffen, den der Geschäftsführer bezogen hat. Diese Rechtsansicht des FG Hessen hat der BFH nun höchstrichterlich bestätigt (BFH, Urteil vom 08.03.2022, Az. VI R 19/20, Abruf-Nr. 230791). BFH: Besteuerungsrecht für Arbeitslohn eines grenzüberschreitend tätigen Berufskraftfahrers Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden, bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigten Berufskraftfahrers steht nach Art. 10 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 den Niederlanden zu, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Niederlanden unterwegs gewesen ist (Grundprinzip der Besteuerung im Tätigkeitsstaat). Für Tage, an denen der Berufskraftfahrer sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland oder in einem Drittstaat unterwegs gewesen ist, steht das Besteuerungsrecht den Niederlanden nicht vollständig, sondern zeitanteilig zu (BFH, Beschluss vom 01.06.2022, Az. I R 45/18, Abruf-Nr. 231054). BMF: Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2023 Das BMF hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2023“ und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2023“ bekanntgemacht (BMF, Schreiben vom 07.09.2022, Az. IV C 5 – S 2533/19/10026 :003, Abruf-Nr. 231242). BMF: Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023 Das BMF hat das „Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023“ bekanntgemacht (BMF, Schreiben vom 08.09.2022, Az. IV C 5 – S 2533/19/10030 :004, Abruf-Nr. 231241). Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 09.09.2019, (Az. IV C 5 – S 2378/19/10002 :001, Abruf-Nr. 211214) zu beachten. FG Baden-Württemberg: Erste Tätigkeitsstätte eines Flugzeugführers nach neuem Reisekostenrecht Die Aufwendungen des Flugzeugführers für die Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem Flughafen (erste Tätigkeitsstätte) sind mit der Entfernungspauschale abgegolten. Der Abzug der Fahrtkosten zum Flughafen in tatsächlicher Höhe scheidet aus (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2022, Az. 5 K 1483/20, Abruf-Nr. 231049). „Inflationsausgleichsgesetz“: Kabinettsentwurf liegt vor Das Bundeskabinett hat am 14.09.2022 den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Es soll die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen vermeiden. Das soll u. a. durch Erhöhungen des Grundfreibetrags und des Kindergelds geschehen. Außerdem soll der Spitzensteuersatz erst ab einem höheren Einkommen greifen. Den Entwurf finden Sie auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 231185. Gesetzesvorhaben: Mitarbeiterbeteiligung soll schon wieder verbessert werden Das BMF und das BMJ planen ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“. Insbesondere geht es hier um die Stärkung der steuerlichen Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlagen sowie von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. So soll etwa der Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG von 1.440 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden. Der Freibetrag war zuletzt erst im „Fondsstandortgesetz“, das seit dem 01.07.2021 gilt, erhöht worden. Das Eckpunkte-Papier von BMF und BMJ finden Sie hier: www.iww.de/s6733. |
Ausgabe: 09/2022, S. 213 · ID: 48557144
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