Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

EntgeltnachweisKlarstellung zur Bescheinigung von Betriebsveranstaltungen

Abo-Inhalt02.05.20242 Min. Lesedauer

| Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) hat die Kommentierung zur Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) und der dazugehörigen Anlage „Fallbeispiele“ überarbeitet. Das hat eine Klarstellung für Betriebsveranstaltungen gebracht. |

Hintergrund | Grundsätzlich müssen pauschal versteuerter Arbeitslohn und die darauf entfallende pauschale Lohnsteuer (§§ 40 bis 40b EStG) im Lohnkonto aufgezeichnet werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 8 S. 1 LStDV). In den Fällen der Pauschalierung des § 40 Abs. 1 und § 40 Abs 2 EStG können die Aufzeichnungen auch außerhalb des Lohnkontos geführt werden, wenn sich die auf den einzelnen Mitarbeiter entfallenden Beträge nicht ohne weiters ermitteln lassen. Mit dem 8. SGB IV Änderungsgesetz (BGBl. 2022 I, 2759) war mit dem § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d) eine Änderung eingefügt worden, nach der ab 01.01.2023 auch pauschal besteuerte Bezüge (u. a. nach 40 Abs. 1 und 2 EStG) im Entgeltnachweis darzustellen sind. In der Praxis stellte sich die Frage, ob Betriebsveranstaltungen auch EBV-konform zu bescheinigen seien.

AUSGABE: LGP 5/2024, S. 94 · ID: 49972206

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte