Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
MKMietrecht kompakt

EigenbedarfDiese inhaltlichen Anforderungen müssen Sie bei der Kündigung beachten

Abo-Inhalt24.01.20232370 Min. LesedauerVon VRinLG Astrid Siegmund, Berlin

| Die Angabe des Kündigungsgrundes ist (auch) bei der ordentlichen Kündigung des Vermieters nach § 573 Abs. 3 BGB Wirksamkeitsvoraussetzung. In Verbindung mit der zwingenden Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB) wird dadurch sichergestellt, dass der Kündigungsgrund nicht ausgewechselt werden kann. Wie konkret er angegeben werden muss, damit die Kündigung die „formelle Hürde“ des § 573 Abs. 3 BGB nimmt, löst immer wieder Unsicherheiten aus. Der BGH hat eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO genutzt, um auf seine in gefestigter Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (erneut) hinzuweisen. |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: MK 2/2023, S. 30 · ID: 48988662

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte