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MKMietrecht kompakt

UntermieteZurechnung rechtwidrigen Verhaltens des Untermieters

Abo-Inhalt02.01.20231384 Min. Lesedauer

| Ein Mieter muss sich das rechtswidrige Verhalten seines Untermieters zurechnen lassen – auch bei Verwirklichung eines Straftatbestands, z. B. einer Unterschlagung (OLG Düsseldorf 5.7.22, I-24 U 5/21, Abruf-Nr. 232588). |

Ein Mann mietete einen neuen Teleskopradlader (Anschaffungspreis: rd. 180.000 EUR), den er an einen Untermieter weitervermietete und auf einer Baustelle ablieferte. Dort verschwand der Radlader. Später stellte sich heraus, dass die Firma des Untermieters nicht existierte. Die Vermieterin verlangte vom Mieter Schadenersatz. Zwar war der Radlader versichert, doch musste die Vermieterin eine Selbstbeteiligung tragen. Das LG gab der Klage statt. Das OLG Düsseldorf bestätigte die Entscheidung jetzt.

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AUSGABE: MK 1/2023, S. 2 · ID: 48780223

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