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HonorarrechtArchitektenvertrag muss schriftlich gekündigt werden
| Die Kündigung eines nach dem 31.12.2017 geschlossenen Architektenvertrags bedarf der Schriftform. Das regeln die §§ 650q, 650h BGB. Eine formwidrige Kündigung ist dann folgenlos, wenn die andere Partei die Kündigung hinnimmt. Es ist dann in der Regel eine stillschweigende Vertragsaufhebung anzunehmen. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt. |
Das OLG sagt aber auch: Ruft der Auftraggeber über einen längeren Zeitraum keine weiteren Planungs- und Beratungsleistungen beim Auftragnehmer ab, kann darin keine Kündigung gesehen werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.2023, Az. 22 U 19/22, Abruf-Nr. 244905; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 15.05.2024, Az. VII ZR 118/23).
AUSGABE: PBP 12/2024, S. 2 · ID: 50242169