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Dez. 2024

HOAIKeine Entwurfsplanung ohne Objektbeschreibung

Abo-Inhalt27.11.20247 Min. LesedauerVon Elisabeth Heinemann, Dipl.-Ing. Architektin, ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen, Augsburg

| Eine wichtige, aber oftmals vernachlässigte Grundleistung in der Lph 3 ist die Objektbeschreibung. Zusammen mit den Planzeichnungen muss sie alle Angaben enthalten, die den Auftraggebenden ein umfängliches Verständnis der Entwurfsplanung vermittelt und die Kostenberechnung nachvollziehbar macht. Ist die Objektbeschreibung unvollständig oder fehlt ganz, kann das zu Problemen in der Kostenplanung, im weiteren Projektverlauf und beim Honorar führen. Damit es nicht so weit kommt, erläutert Ihnen PBP, welche Punkte Sie rund um die Objektbeschreibung beachten müssen. |

AUSGABE: PBP 12/2024, S. 4 · ID: 50212601

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